Spenden... ?!


Sie können uns selbstverständlich auch mit Geld unterstützen.

Der Verein ist wegen Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde durch Bescheinigung des Finanzamtes Kempen, StNr. 115/5760/0561 vom 07. Juli 2023 als gemeinnützig anerkannt. Spenden an den Lobberland e.V. verringern damit Ihre Steuerlast.

Hinweis: Ein Spende ist eine Zahlung ohne Gegenleistung. Wenn im Zusammenhang mit einer Spende ein Spendenanlass genannt wird, darf dies nicht nach Bezahlung aussehen. Sie können gleichzeitig die Verwendung im Rahmen unserer gemeinnützigen Tätigkeit bestimmen: z.B. "für das Archiv", "für die Internetpräsenz", "für Medien" oder "für Rücklagen" Letztere Formulierung hilft dem Verein am besten, da eine solche Spende nicht "zeitnah" ausgegeben werden muss.

  • Kontoinhaber: Lobberland e.V.
    IBAN: DE53 3206 0362 2006 9240 10
    (Volksbank Krefeld e.G., BIC: GENO DE D1 HTK)
  • Verwendungszweck: "Spende...."

Bei Beträgen bis 300,- € reicht dem Finanzamt ein Zahlungsbeleg (Kontoauszug).
Sie können diesem unsere "vereinfachten Zuwendungsbescheinigung" beilegen, den Sie hier herunterladen können:

Beträge über 300,- € werden von uns unaufgefordert mit einer "Zuwendungsbescheinigung nach amtlichem Vordruck" ("Spendenquittung") bescheinigt, dazu sollten Name und Adresse des Spenders/der Spenderin auf der Zahlung vermerkt werden.